Vollmachten, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
In Deutschland gibt es für die meisten Lebenssituationen keine rechtlich festgelegte Vertretungsregelung für volljährige Angehörige.
Mit der Einrichtung einer Vollmacht oder einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit Ihre Angelegenheiten regeln soll.
Wenn Sie zusätzlich noch eine Patientenverfügung erstellen, legen Sie die Wünsche nach Ihren ethischen Vorstellungen fest, welche Maßnahmen medizinischer Art im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit Sie wünschen oder welche unterlassen werden sollen.
Mit diesen Möglichkeiten der Rechtlichen Vorsorge legen Sie Selbstbestimmung fest und schaffen Rechtssicherheit für Ihre Angehörigen und die behandelnden Ärzte.
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